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Juli 2024
§ Rechtliches
„Igel sind Wildtiere und keine Haustiere und durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Die Aufnahme eines Igel ist nur ausnahmsweise bei verletzten oder kranken Tieren erlaubt – danach müssen sie unverzüglich wieder freigelassen werden.“
Laut Bundes-Tierschutzgesetz Paragraph 2 Absatz 3 sind für die Betreuung und Versorgung eines Tieres entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorgeschrieben!
D.h. im Klartext: Ein besonders geschütztes Wildtier wie der Igel darf nicht von Laien ohne entsprechende Fachkenntnisse betreut und behandelt werden!